Bayerischer Wirtschaftsverband für Handelsvermittlung und Vertrieb (CDH) e.V.
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Aktuelle Meldungen

Das sind die Informationen, die Sie aus erster Hand von der CDH bekommen.

Das bundesweit monatlich erscheinende H&V-Journal informiert über konjunkturelle Veränderungen, politische Einflüsse, wichtige Veranstaltungen und über besondere Ereignisse in den einzelnen Branchen.

Ihr CDH Bayern ergänzt diese Informationen durch einen aktuellen Newsletter. Über wichtige Themen informieren wir Sie und runden die Inhalte mit dem regionalen Geschehen ab.

Die letzten Ausgaben
Newsletter Juli/August
Newsletter Mai/Juni
Newsletter März/April
Newsletter Januar/Februar
Newsletter November/Dezember
Newsletter September/Oktober
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Nicht vergessen!
Die Meldung zur Sozialversicherung


Ohne Daten zur Unfallversicherung keine DEÜV-Meldung möglich.

Bei der Meldung zur Sozialversicherung pflegen Unternehmer die Daten für jede/n ihrer Arbeitneh-mer/innen. Seit diesem Jahr müssen Sie ergänzend dazu die Daten zur Unfallversicherung angeben.

Die Angaben zur Unfallversicherung erhalten alle Mitgliedsunternehmen der VBG ab Mitte November per Post mit dem Entgeltnachweis:












Diese Angaben werden auch bei Änderungsmitteilungen benötigt, z.B. bei der An- oder Abmeldung von Mitarbeitern. Sie sollten also jederzeit greifbar sein und nicht im Papierkorb landen!

Bereits seit Jahresanfang muss die Meldung nach der Datenerfassungs- und übermittlungsverordnung zur Sozialversicherung (DEÜV) Angaben zur Unfallversicherung enthalten. Der Arbeitgeber trägt hier für jeden seiner Beschäftigten die Betriebsnummer seines Unfallversicherungsträgers, die Mitglieds-nummer seines Unternehmens, die Gefahrtarifstelle, die geleisteten Arbeitsstunden und das unfallver-sicherungspflichtige Entgelt ein. In der Umstellungsphase wurden teilweise auch fehlerhafte Eingaben akzeptiert, so dass die Meldung insgesamt trotzdem abgesetzt werden konnte. Dies ist ab Anfang De-zember nicht mehr der Fall. Insbesondere bei der Erfassung der Mitgliedsnummer müssen Arbeitgeber Sorgfalt walten lassen.

Ist ein Unternehmen noch nicht bei einem Träger der gesetzlichen Unfallver-sicherung angemeldet und verfügt daher nicht über die notwendigen Informationen, kann es seinen Meldepflichten zur Sozialversicherung nicht nachkommen. Wer beispielsweise in diesen Tagen ein Unternehmen gründet und Mitarbeiter einstellt, sollte sich daher frühzeitig mit der VBG in Verbin-dung setzen. Denn auch die Jahresmeldung im DEÜV muss vorbereitet werden. Der Datenbaustein zur gesetzlichen Unfallversicherung muss hierin zwingend ausgefüllt werden – ohne ihn kann der Arbeit-geber die gesamte DEÜV-Meldung zur Sozialversicherung nicht abschicken. Wird ein Steuerberater beschäftigt, sollte diesem diese Info ebenfalls zur Verfügung gestellt werden.

Die VBG empfiehlt ausdrücklich, die Angaben schon jetzt zu prüfen und ggf. zu pflegen. Informationen gibt es auf der Website www.vbg.de
Bei weiteren Fragen können sich Unternehmen unter der Rufnummer 040-51462940 auch an das VBG-Call-Center wenden. _________________________________

CDH-LOGO
Sie sollten Ihre Zugehörigkeit zur CDH Organisation durch das CDH-Logo auf Ihrem Briefkopf dokumentieren.

Hier können Sie das Logo downloaden.
Den Zugangscode erfahren Sie hier

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Aufbewahrungsfristen
Damit Sie Ihre Aktenschränke für wichtige Dinge frei machen können, haben wir hier für Sie die Aufbewahrungsfristen zusammengestellt.

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Wissenswert - Nützlich - Gut

Häusliches Büro

Das Bundesverfassungsgericht erklärt Einschränkungen beim Abzug von Kosten für ein häusliches Büro als teilweise verfassungswidrig.

Bekanntlich hatte der Gesetzgeber im Rahmen des Jahressteuergesetzes 1996 die Abzugsfähigkeit der Kosten für ein Büro/Arbeitszimmer im eigenen selbst bewohnten Haus (bzw. in der angemieteten Wohnung) als Betriebsausgaben oder Werbungskosten erheblich eingeschränkt. Durch das Steueränderungsgesetz 2007 hat der Gesetzgeber die Lage noch weiter verschärft. Seit dem 1. Januar 2007 durften Kosten nämlich nur noch dann – und zwar in voller Höhe - abgesetzt werden, wenn das Büro/Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung bildet. In allen anderen Fällen sollten keine Kosten mehr abgesetzt werden können. Die CDH hat die Einschränkungen von Anfang an massiv kritisiert und verfassungsrechtliche Bedenken geäußert.

Das Bundesverfassungsgericht hat nun dem Gesetzgeber mit aktuellen Beschluss vom 6. Juli 2010 (2 BvL 13/09) einen Riegel ganz im Sinne der CDH vorgeschoben: Kosten für ein Büro im eigenen Haus bzw. für ein häusliches Arbeitszimmer müssen auch dann steuerlich geltend gemacht werden dürfen, wenn für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Damit ist für Handelsvertreter wieder der Weg frei, Kosten für ein häusliches Büro auch dann steuerlich geltend zu machen, wenn dieses nicht den Mittelpunkt ihrer gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit darstellt. Allerdings hat das Bundesverfassungsgericht in der vorgenannten Entscheidung ausdrücklich herausgestellt, dass es die Beschränkung, die bis zum 31. Dezember 2006 für diese Fallkonstellation galt und nach der maximal Kosten in Höhe von 1.250 € abgesetzt werden durften, als mit der Verfassung vereinbar ansieht. Vor diesem Hintergrund ist damit zu rechnen, dass der Gesetzgeber die frühere Höchstgrenze von 1.250 € wieder einführt.

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Autogas
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Steuertermine 2010
(Eine Abgabeschonfrist für Steueranmeldungen gibt es nicht mehr!)

Freitag, 10. September:
- Einkommensteuer
- Kapitalertragsteuer
- Körperschaftsteuer
- Lohn- und Kirchensteuer
- Umsatzsteuer (Monatszahler)


Montag, 11. Oktober:
- Kapitalertragsteuer
- Lohn- und Kirchensteuer
- Umsatzsteuer (Monatszahler und Vierteljahreszahler ohne Dauerfristverlängerung


Mittwoch, 10. November:
- Kapitalertragsteuer
- Lohn- und Kirchensteuer
- Umsatzsteuer (Monatszahler und Vierteljahreszahler mit Dauerfristverlängerung


Montag, 15. November
- Gewerbesteuer
- Grundsteuer


Freitag, 10. Dezember:
Einkommensteuer
- Kapitalertragsteuer
- Körperschaftsteuer
- Lohn- und Kirchensteuer
- Umsatzsteuer (Monatszahler)




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