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Bayerischer Wirtschaftsverband für Handelsvermittlung und Vertrieb (CDH) e.V.
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81675 München
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Amtsgericht München VR-Nr. 4390
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 |  |  | Aktuelle Meldungen | |  | Das sind die Informationen, die Sie aus erster Hand von der CDH bekommen.
Das bundesweit monatlich erscheinende H&V-Journal informiert über konjunkturelle Veränderungen, politische Einflüsse, wichtige Veranstaltungen und über besondere Ereignisse in den einzelnen Branchen.
Ihr CDH Bayern ergänzt diese Informationen durch einen aktuellen Newsletter. Über wichtige Themen informieren wir Sie und runden die Inhalte mit dem regionalen Geschehen ab.
Die letzten Ausgaben
Newsletter Juli/August
Newsletter Mai/Juni
Newsletter März/April
Newsletter Januar/Februar
Newsletter November/Dezember
Newsletter September/Oktober
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Nicht vergessen!
Die Meldung zur Sozialversicherung
Ohne Daten zur Unfallversicherung keine DEÜV-Meldung möglich.
Bei der Meldung zur Sozialversicherung pflegen Unternehmer die Daten für jede/n ihrer Arbeitneh-mer/innen. Seit diesem Jahr müssen Sie ergänzend dazu die Daten zur Unfallversicherung angeben.
Die Angaben zur Unfallversicherung erhalten alle Mitgliedsunternehmen der VBG ab Mitte November per Post mit dem Entgeltnachweis:
Diese Angaben werden auch bei Änderungsmitteilungen benötigt, z.B. bei der An- oder Abmeldung von Mitarbeitern. Sie sollten also jederzeit greifbar sein und nicht im Papierkorb landen!
Bereits seit Jahresanfang muss die Meldung nach der Datenerfassungs- und übermittlungsverordnung zur Sozialversicherung (DEÜV) Angaben zur Unfallversicherung enthalten. Der Arbeitgeber trägt hier für jeden seiner Beschäftigten die Betriebsnummer seines Unfallversicherungsträgers, die Mitglieds-nummer seines Unternehmens, die Gefahrtarifstelle, die geleisteten Arbeitsstunden und das unfallver-sicherungspflichtige Entgelt ein. In der Umstellungsphase wurden teilweise auch fehlerhafte Eingaben akzeptiert, so dass die Meldung insgesamt trotzdem abgesetzt werden konnte. Dies ist ab Anfang De-zember nicht mehr der Fall. Insbesondere bei der Erfassung der Mitgliedsnummer müssen Arbeitgeber Sorgfalt walten lassen.
Ist ein Unternehmen noch nicht bei einem Träger der gesetzlichen Unfallver-sicherung angemeldet und verfügt daher nicht über die notwendigen Informationen, kann es seinen Meldepflichten zur Sozialversicherung nicht nachkommen. Wer beispielsweise in diesen Tagen ein Unternehmen gründet und Mitarbeiter einstellt, sollte sich daher frühzeitig mit der VBG in Verbin-dung setzen. Denn auch die Jahresmeldung im DEÜV muss vorbereitet werden. Der Datenbaustein zur gesetzlichen Unfallversicherung muss hierin zwingend ausgefüllt werden – ohne ihn kann der Arbeit-geber die gesamte DEÜV-Meldung zur Sozialversicherung nicht abschicken. Wird ein Steuerberater beschäftigt, sollte diesem diese Info ebenfalls zur Verfügung gestellt werden.
Die VBG empfiehlt ausdrücklich, die Angaben schon jetzt zu prüfen und ggf. zu pflegen. Informationen gibt es auf der Website www.vbg.de Bei weiteren Fragen können sich Unternehmen unter der Rufnummer 040-51462940 auch an das VBG-Call-Center wenden.
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CDH-LOGO
Sie sollten Ihre Zugehörigkeit zur CDH Organisation durch das CDH-Logo auf Ihrem Briefkopf dokumentieren.
Hier können Sie das Logo downloaden.
Den Zugangscode erfahren Sie hier
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Aufbewahrungsfristen
Damit Sie Ihre Aktenschränke für wichtige Dinge frei machen können, haben wir hier für Sie die Aufbewahrungsfristen zusammengestellt.
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